Rückkehrunterstützung

Die Rückkehr-Beratung in Österreich will Sie bei der Rückkehr in Ihr Heimat-Land unterstützen.

Um was kümmert sich die Rückkehr-Beratung?

  • Die Rückkehr-Beratung informiert Sie über Ihre Möglichkeiten in Ihrem Heimat-Land.
  • Sie informiert Sie, ob Sie eine Unterstützung für die Heim-Reise und für die erste Zeit in Ihrem Heimat-Land bekommen können.
  • Sie hilft Ihnen, Ihre Dokumente zu bekommen.
  • Sie kümmert sich darum, dass Ihre Reise bezahlt wird.
  • Sie organisiert Ihre Reise und bucht auch Ihre Flüge.
  • Sie unterstützt Sie grundsätzlich am Flughafen Wien Schwechat bei der Ausreise.
  • Sie hilft Ihnen auch, wenn Sie in einem anderen Land in ein anderes Flugzeug umsteigen müssen.
  • Sie bekommen Geld als Starthilfe in Ihrem Heimat-Land.
  • Die Rückkehr-Beratung klärt, ob Sie vor, während und nach der Reise medizinische Unterstützung bekommen können.

Leistungen nach der Rückkehr

TEMPORÄR AUSGESETZT

Das bilaterale Reintegrationsprogramm des Bundesministeriums für Inneres und der Partnerorganisation European Technology and Training Center (ETTC) bietet Ihnen Unterstützung bei Ihrer Reintegration nach der Rückkehr in Ihr Heimatland.

Schnelle Hilfe

Als unmittelbare Unterstützung nach der Ankunft in Ihrem Heimatland erhalten Sie € 200 Bargeld.

Längerfristige Reintegrationsunterstützung

Zudem erhalten Sie Sachleistungen in der Höhe von € 2.800 auf Grundlage eines Reintegrationsplans, der mit Hilfe der lokalen Partnerorganisation erstellt wird. Für die Umsetzung Ihres Vorhabens haben Sie nach der Rückkehr max. 12 Monate Zeit.

Zu den angebotenen Sachleistungen gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Gründung eines Kleinunternehmens
  • Bildungsmaßnahmen und Trainings
  • Unterstützung beim Eintritt in den Arbeitsmarkt
  • Unterstützung bei der Einschulung von mitausreisenden Kindern
  • Rechtliche & administrative Beratungsleistungen
  • Medizinische Unterstützung
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Unterstützung im Zusammenhang mit Wohnen und Haushalt (Einrichtung)

Bitte wenden Sie sich in einem ersten Schritt an eine Rückkehrberatungsstelle der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in Ihrer Nähe.


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Allgemeine Information zur Unterstützten Freiwilligen Rückkehr

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InformationenFreiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe