Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) trägt die inhaltliche Verantwortung für diese Website und ist bemüht, diese im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt das BMI mit der inhaltlichen Betreuung der Website.
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.returnfromaustria.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    Bei mehrsprachigen Inhalten kann es vereinzelt zu fehlenden oder unzureichenden Sprachauszeichnungen kommen. Damit ist das WCAG 2.1 Erfolgskriterium 3.1.2 „Sprache von Teilen“ nicht vollständig erfüllt.
    Für das Erklärvideo stehen Untertitel in allen Sprachen der Website zur Verfügung, die jedoch technisch nicht vollständig für Screenreader zugänglich sein können. Die Audiospur ist nur in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Dadurch kann es für andere Sprachversionen zu Einschränkungen in der Verständlichkeit kommen. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen der WCAG 2.1 Erfolgskriterien 1.2.2 „Untertitel (aufgezeichnet)“, 1.2.3 „Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)” und 1.2.5 (Audiodeskription (aufgezeichnet)“. Auf Anfrage stellen wir die Inhalte des Videos gerne in geeigneter Textform zur Verfügung.
  • Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
    Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente von Dritten sind teilweise nicht barrierefrei. Beispielsweise ist das WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht in allen Dokumenten durchgehend erfüllt.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.07.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an avrr.vienna@iom.int. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt

Internationale Organisation für Migration (IOM) – Landesbüro für Österreich 
Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration
E-Mail: avrr.vienna@iom.int

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren