Rückkehrunterstützung

Wir unterstützen Sie bei der Rückkehr in Ihr Heimatland. Welche Unterstützung Sie konkret erhalten, klären wir im persönlichen Rückkehrberatungsgespräch.

Hier finden Sie einen Überblick über die grundsätzlich verfügbaren Leistungen bei freiwilliger Rückkehr. 

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Zwei Personen mit Sprechblasen

Organisation

Wir planen gemeinsam Ihre Rückkehr und buchen Ihre Reise – per Flugzeug, Bahn oder Bus.

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Dokumente mit Flugzeugsymbol

Reisekosten

Wenn Sie sich die Kosten Ihrer Heimreise selbst nicht leisten können, werden diese für Sie übernommen.

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Zwei Geldscheine

Finanzielle Starthilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie bis zu € 900 Bargeld als Starthilfe für den Neuanfang in Ihrem Herkunftsland.

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Eine Hand hält ein Dokument

Reintegration

In bestimmten Herkunftsländern werden Sie nach der Rückkehr beim Neustart durch ein Reintegrationsprogramm vor Ort unterstützt.

Wählen Sie Ihr Rückkehrland* und erfahren Sie, welche Unterstützung für Sie verfügbar ist:

*Die Bezeichnung „Länder“ in der Auswahlliste umfasst Staaten, Provinzen und Territorien. Sie spiegelt nicht die Position der Bundesregierung und von IOM hinsichtlich der Staatsqualität eines Landes oder einer Region wider.

Ihr Land ist nicht dabei?

Wir beraten und unterstützten auch Sie gerne entsprechend Ihrer persönlichen Situation.

Jetzt anrufen

Jeder Antrag wird individuell geprüft.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung bei freiwilliger Rückkehr. Finanzielle Leistungen werden pro Person grundsätzlich nur einmal gewährt. Bei unrechtmäßiger Wiedereinreise nach Österreich sind erhaltene Leistungen zurückzuzahlen.

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Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Füllen Sie dieses Formular aus und die Rückkehrberatung der BBU wird sich in Kürze bei Ihnen melden.