Was Sie wissen müssen
Viele Faktoren können die Rückkehr erschweren oder Sorgen bereiten. In der Rückkehrberatung der BBU können Sie vertrauensvoll über Ihre persönliche Situation sprechen. So können wir vor, während und nach der Reise auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Ja. In der Regel wird die Rückkehr für die gesamte Familie geplant. Falls Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, steht Ihnen die Rückkehrberatung der BBU zur Verfügung.
Die BBU ist bemüht, Ihre Ausreise innerhalb weniger Tage zu organisieren. In manchen Fällen kann es etwas länger dauern, beispielsweise bei fehlenden Flugverbindungen, fehlenden Reisedokumenten oder wenn aufgrund Ihrer persönlichen Situation weitere Abklärungen notwendig sind. Wichtig ist, dass Sie diese Themen gemeinsam mit der Rückkehrberatung der BBU besprechen.
Ja. Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, sind Sie verpflichtet Österreich innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Die Ausreisefrist finden Sie in Ihrem Bescheid. Sie müssen in diesem Fall unverzüglich an einem Rückkehrberatungsgespräch der BBU teilnehmen. Dabei werden Ihnen die Möglichkeiten zur Unterstützung Ihrer Rückkehr erklärt. Kontaktieren Sie dazu die Rückkehrberatung der BBU.
Wenn Sie eine Frist für die freiwillige Ausreise vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhalten haben, sind Sie verpflichtet, dieser nachzukommen. Ein unrechtmäßiger Aufenthalt in Österreich hat ernste Folgen: Das BFA ist gesetzlich dazu verpflichtet Sie abzuschieben, wenn Sie nicht freiwillig ausreisen. Das BFA kann zudem ein Einreiseverbot für Österreich oder den gesamten Schengenraum gegen Sie erlassen. Dadurch haben Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit nach Österreich oder in die EU einzureisen.
Kontaktieren Sie so schnell wie möglich die Rückkehrberatung der BBU, sollten Sie Ihre Ausreise nicht innerhalb der angegebenen Frist organisieren können. Eine Abschiebung kann vermieden werden, wenn Sie mit der BBU zusammenarbeiten.
In bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen ist die Rückkehrberatung verpflichtend. Wenn dies auf Sie zutrifft, erhalten Sie eine entsprechende Information über Ihre Verpflichtung zur Rückkehrberatung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) oder vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Darin wird Ihnen aufgetragen, mit der kostenlosen Rückkehrberatung der BBU Kontakt aufzunehmen. Zudem können Sie einen Brief der BBU erhalten, in dem Sie zur Rückkehrberatung verpflichtet werden.
Ignorieren Sie diese Verpflichtung zur Teilnahme an einer Rückkehrberatung nicht! – Das kann negative Folgen für Sie haben.
Nein. Der Besuch der Rückkehrberatung führt nicht zu einer Abschiebung. In der Rückkehrberatung der BBU können Sie vertrauensvoll über Ihre persönliche Situation sprechen und erhalten individuelle Beratung. Wenn Sie sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, unterstützt Sie die BBU gerne bei allen notwendigen Schritten. Bei einer freiwilligen Ausreise erfolgt keine Abschiebung.
Beachten Sie: Wenn Sie Österreich verlassen müssen und die Frist für Ihre freiwillige Ausreise verstrichen ist, wird das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Ihre Abschiebung vorbereiten.
Die Rückkehrberatung der BBU ist nicht an Ihrer Abschiebung beteiligt.
Ja. Sie können sich jederzeit für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Dabei können Sie Ihre Ausreise eigenständig organisieren oder Unterstützung bei der Rückkehr beantragen. Nehmen Sie in jedem Fall so früh wie möglich Kontakt mit der Rückkehrberatung der BBU auf. Bei einer freiwilligen Ausreise erfolgt keine Abschiebung.
Ja. Sie können in jedem Stadium des Verfahrens freiwillig ausreisen und dabei organisatorisch und finanziell unterstützt werden. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Ausreise noch in einem laufenden Asylverfahren befinden, wird dieses vom zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit ihrer Ausreise eingestellt.
Ja. Sie können auch mit einem gültigen Aufenthaltsstatus ausreisen und dabei organisatorisch und finanziell unterstützt werden. Die Rückkehrberatung der BBU unterstützt Sie dabei, Ihre Möglichkeiten auszuloten.
Bei freiwilliger Rückkehr in Ihr Herkunftsland wird Ihnen vom zuständigen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) der Status in Österreich aberkannt.
Grundsätzlich ist eine rechtmäßige Wiedereinreise möglich. Bei der für Sie zuständigen österreichischen Botschaft können Sie diese beantragen.
Bitte beachten Sie: Wenn vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Einreiseverbot gegen Sie erlassen wurde, ist eine Wiedereinreise für den festgelegten Zeitraum nicht möglich. Reisen Sie freiwillig aus, wenn Sie sich unrechtmäßig in Österreich befinden, um die Erlassung eines Einreiseverbot gegen Sie zu vermeiden.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Füllen Sie dieses Formular aus und die Rückkehrberatung der BBU wird sich in Kürze bei Ihnen melden.